Regen
Corona-Ampel steht im Landkreis Regen auf Rot

Die Veränderungen in Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates haben Auswirkungen für die Bürger im Landkreis Regen.

07.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:13 Uhr
Oft gilt jetzt 2G. −Foto: Angelika Warmuth/dpa

Nachdem die niederbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte bereits in der vergangenen Woche die Maßnahmen verschärft haben, hat das Land am Wochenende nachgezogen. „Wenn mehr als 80 Prozent der Intensivbetten in einem Leitstellenbereich belegt sind und die Inzidenz bei über 300 liegt, dann schaltet die Ampel auf Rot“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Nachdem beides erfüllt ist, steht die Ampel ab Sonntag, 7. November, im Arberland auf Rot.

„In allen geschlossenen Räumen im öffentlichen Bereichen ist anstatt einem medizinischen Mund-Nasenschutz eine FFP2-Maske zu tragen“, berichtet Röhrl. Bei roter Ampel wird in der Regel aus 3 G ein 2G, teilt die Landrätin mit. Zugang haben bei einer 2G-Regelung nur noch geimpfte oder genesene Menschen. Ausgenommen von der 2G-Regel werden körpernahe Dienstleistungen, wie das Kosmetikstudio oder der Friseur sowie Hotels und Gaststätten“, berichtet Röhrl. Dort gilt 3G-plus. Also haben hier auch die Personen Zutritt, die einen negativen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen können. Auch Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, erhalten Zutritt. Wo 2 G verlangt ist, müssen auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Bei Clubs und Diskotheken gilt ebenso die 2G-Regel.

Ab 8. November gilt für die Grundschulstufe eins bis vier für eine Woche und für alle übrigen Klassen für zwei Wochen, wieder eine Maskenpflicht in den Schulen auch am Platz. Lediglich am Schulhof müssen Kinder und Jugendliche keine Masken tragen. Während die Kinder in den Grundschulstufen eine Stoffmaske tragen dürfen, müssen alle anderen mindestens eine medizinische Maske tragen. Bei einem Coronafall in einer Klasse wird die Testintensität erweitert. „Dann werden alle Kinder eine Woche lang täglich getestet.“ In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt die 3G-Regel für Mitarbeiter. Ausnahmen gibt es nur für Handel, Personennah- und -fernverkehr und Schülerbeförderung.

In diesem Zusammenhang verweist die Amtsärztin auf das Impfangebot im Landkreis. Im Impfzentrum Regen, im Einkaufspark Regen (Ebene 2), gibt es von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 18 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 15 Uhr ein kostenloses Impfangebot ohne Termin für Erst-, Zweit- und Auffrischimpfung erhalten.