Strom-Versorgung
Gemeinderat Waffenbrunn billigt zwei Hektar Freiflächen-Photovoltaik auf Taschner Leite

16.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:36 Uhr
Hans Schmelber
Der Standort der geplanten Freiflächen-Photovoltaik in Balbersdorf auf der Taschner Leite −Foto: Schmelber

Der Gemeinderat hat den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Balbersdorf auf der Taschner Leite, genehmigt. Dazu hatte es im Oktober 2022 in Balbersdorf eine Teilbürgerversammlung gegeben, bei der das Projekt ausführlich vorgestellt worden war.

Die federführende ksolar Projekt GmbH kümmert sich laut Geschäftsführer Norbert Klepper ausschließlich um die Einholung von Genehmigungen und die Begleitung der Planungsverfahren. Zu diesem Zweck übernimmt sie vorübergehend die Projektrechte ihrer Kooperationspartner.

Strom für 800 Haushalte

Bei dem Projekt in Balbersdorf ist dies die Solar Direktinvest GmbH. Die Solar Direktinvest GmbH übernimmt den Abschluss der Pachtverträge, die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen sowie deren Vermarktung.

Dies gilt auch für das Projekt in Balbersdorf, für welches die Solar Direktinvest GmbH einen Pachtvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 20 Jahren abgeschlossen hat. Das infrage kommende Grundstück liegt hinter dem Friedhof in Balbersdorf und hat eine Größe von ca. 2,5 Hektar. 1,8 bis 2,0 Hektar können davon bebaut werden und würden – Stand jetzt – eine PV-Leistung von gut 2,5 Megawatt erzeugen. Damit könnten 600 bis 800 Privathaushalte mit Strom versorgt, aber auch ca. eine Tonne CO2 eingespart werden

Susanne Spieß vom zuständigen Architekturbüro Altmann hatte an diesem Abend noch weitere Zahlen parat. Verbaut werden rund 6350 PV-Module und es wird auch noch eine Trafostation errichtet, die in das Bayernwerk-Stromnetz einspeist. Um die Anlage herum besteht eine Umfahrung und eine Sichtschutzhecke wird angebaut. Die Zufahrt erfolgt über den Friedhof. Das Biotop in diesem Bereich bleibt erhalten. Da es sich bei dem Gelände um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, wurde eine Ausnahmegenehmigung im Landratsamt eingereicht. Geändert werden muss dann dazu auch der Flächennutzungsplan in eine landwirtschaftliche Nutzungsfläche.

Die Stromeinspeisung soll nördlich von Balbersdorf erfolgen und dafür liegt auch schon die Zusage vom Bayernwerk vor. Der Gemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag einstimmig.

Beim Sondergebiet Photovoltaik in Klingelmühle ging es dann im Prinzip um das Gleiche. Auch hier ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde zu ändern. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Flächen bzw. Außenbereich dargestellt und soll in ein Sondergebiet für PV-Anlagen umgewandelt werden. Das Gremium stimmte dem zu, und die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

Photovoltaik bei Klinglmühle

Der Vorhabenträger Babl Energie GbR ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Maßnahmen einen mit der Gemeinde Waffenbrunn abgestimmten vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem städtebaulichen Vertrag zu verpflichten. Dem folgte das Gremium einstimmig.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Investitionsplan für die Feuerwehren der Gemeinde Waffenbrunn von 2023 bis 2035 umzusetzen. Die Kommandanten der Feuerwehren der Gemeinde Waffenbrunn haben zusammen mit Kreisbrandrat Michael Stahl, Kreisbrandinspektor Marco Greil und Kreisbrandmeister Hans Hochmuth und der Verwaltung einen Investitionsplan für Fahrzeuge und Pumpen erarbeitet. Es geht dabei um eine Gesamtsumme in Höhe von ca. 805 000 Euro. Den größten Batzen mit rund 460 000 Euro braucht die Feuerwehr Waffenbrunn, gefolgt von der FFW Rhanwalting mit ca. 175 000 Euro. Davon abgezogen sind schon die zu erwartenden Zuschüsse.

Vorschläge für Dorfplatz

Mit Spannung erwartet wurde an diesem Abend auch die Vorstellung der eingegangenen Vorschläge zur Gestaltung des Platzes ehemaliges Schulhaus in Waffenbrunn. Wie sich bei der Präsentation herausstellte, waren sich inhaltlich alle zu gut 85 Prozent gleich und unterschieden sich nur durch Nuancen oder Marginalien. Fakt war auch, dass keiner der Vorschläge eine Kostenaufstellung lieferte. Einen Kostenplan aber will Bürgermeister Ederer erstellen lassen, denn der ist auch Grundlage für einen Antrag beim Amt für ländliche Entwicklung, bei dem es dann auch um Zuschüsse geht und die werden zurzeit abgecheckt.

Eine wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung der Oberflächenkanäle in ein

Fließgewässer folgte. „Um einen rechtmäßigen Zustand im Bereich der Oberflächenentwässerung herzustellen, ist es notwendig, wasserrechtliche Erlaubnisse für die Einleitungsstellen zu beantragen“, versicherte Bürgermeister Ederer. Die genaue Lage, die Einleitungspunkte in den Gewässern und Gräben und die Größe der Einzugsgebiete ist der Verwaltung kaum bis gar nicht bekannt. Fakt ist aber auch, dass es sich bei der derzeitigen Einleitung ohne ausreichende Genehmigung um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche deutlich höhere jährliche Kosten zur Folge hat. Nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Posel, welches bereits Kontakt zur Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes hatte, sind gut fünf Verfahrensschritte zur Erlangung einer Genehmigung erforderlich. Am zeitintensivsten und damit aufwändigsten dürfte dabei die Grundlagenermittlung über das bestehende Kanalnetz sein.

10 000 Euro Strafe gezahlt

„Für Kolmberg hat sich das erledigt, dort ist das schon erfolgt“, meinte der Bürgermeister und Geschäftsleiter Fuihl berichtete noch, dass man bereits eine Strafzahlung in Höhe von 10 000 Euro erhalten hat. Jetzt müssen also explizit alle anderen Ortsteile erfasst werden, denn das Landratsamt hat dringenden Handlungsbedarf eingefordert. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, die Oberflächenwassereinleitungen durch eine wasserrechtliche Genehmigung genehmigen zu lassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote einzuholen.

Andreas Zollner plant die Errichtung eines Geräteschuppens auf der Flurnummer 82 der Gemarkung Habersdorf. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. Keinerlei Diskussionsbedarf hatte das Gremium einem Dachgeschossausbau eines Wohnhauses in der Gemarkung Rhanwalting. Dem Antrag auf ein Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.

− fsh