Justiz
Kalteck: Raser-Prozess startet wieder

Nachdem der BGH das Urteil im Kalteck-Prozess wegen eines tödlichen Autorennens teilweise aufhob, wird wieder verhandelt.

04.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:34 Uhr
Der angeklagte Motorradfahrer (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts Deggendorf mit seinem Verteidiger Hubert Seidl. Ein tödlicher Raser-Unfall muss vor dem Gericht in Teilen neu verhandelt werden. Angeklagt waren zwei Männer, die sich im Juli 2018 bei Achslach (Landkreis Regen) ein illegales Straßenrennen mit einem Sportwagen und einem Motorrad geliefert hatten. Der Sportwagen prallte gegen einen Oldtimer. Dessen Fahrer starb, sein Sohn erlitt lebensgefährliche Verletzungen und ist seither schwerbehindert. −Foto: Armin Weigel/dpa

Mit einem Motorrad und einem Sportwagen rasen zwei Männer im Bayerischen Wald eine Bergstrecke entlang, das illegale Straßenrennen im Juli 2018 endet tödlich. Der Sportwagen kracht gegen einen Oldtimer. Dessen Fahrer ist sofort tot, sein Sohn erleidet allerschwerste Verletzungen und ist seither schwerbehindert. Die Raser werden im November 2019 zu je fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den Motorradfahrer hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst zu dessen Gunsten abgeändert und teilweise aufgehoben. Am Mittwoch musste sich der Mann erneut einem Verfahren stellen.

Vor dem Landgericht Deggendorf richtete der 57-Jährige eine Entschuldigung an Witwe und Sohn des getöteten Autofahrers aus dem Landkreis Cham. Es sei ein Fehler gewesen, das Rennen gefahren zu sein. Auch wenn er den Unfall nicht unmittelbar ausgelöst habe, trage er nicht nur eine moralische Schuld. „Ich habe eingesehen, dass ich zu Recht die strafrechtlichen Folgen zu tragen habe.“ Deswegen habe er seinen Revisionsantrag damals zurückgenommen. Er habe gehofft, dass die Nebenklage das auch tun würde.

Ihm sei klar, dass die Folgen für die Familie des Toten ungleich schlimmer seien als die Folgen für ihn, sagte er. Jedoch habe ihn das Verfahren und die damit verbundene Ungewissheit stark belastet. Auf Nachfragen der Richter hin schilderte der Mann, dass er teilweise geächtet werde, Freunde und Bekannte sich abgewandt und Schwager und Schwägerin den Kontakt zu ihm abgebrochen hätten. Den Führerschein musste er nach dem Unfall abgeben, im ersten Prozess wurde ihm ein mehrjähriges Fahrverbot auferlegt. Motorradfahren will er nie wieder.

Witwe und Sohn sagen aus

Emotional wurde die Verhandlung, als Witwe und Sohn aussagten. Mit tränenerstickter Stimme sagte die Frau, ihr Sohn kämpfe, wolle selbstständig werden und so gut wie möglich am Leben teilnehmen. „Ich bin stolz auf ihn.“ Der Alltag sei durchgetaktet mit Arztterminen und Therapiesitzungen; arbeiten kann die Frau, die auch noch eine achtjährige Tochter hat, nicht mehr. Ohne die Unterstützung aus ihrem Umfeld und zahlreicher Spender wäre es nicht zu schaffen.

Wie schon im ersten Verfahren beeindruckte der Bub mit seinem selbstsicheren Auftritt. Er stellt sich seinem Schicksal. Unter der Woche habe er Schule, Arzttermine, Physio- und Ergotherapie. Der Schüler zählt körperliche Erfolge auf: Die Beinschiene müsse er nicht mehr tragen und den linken Arm könne er anheben. Die Schule falle ihm nicht schwer. Zeit für Freunde bleibe nur an den Wochenenden. Im Schützenverein übe er an der Luftpistole. Stolz erzählt er: „Ich habe bei einer Scheibe schon einmal ins Schwarze getroffen.“

So urteilte der BGH

Die Verhandlung dauerte am Nachmittag noch an. In erster Instanz waren der Motorradfahrer sowie der Fahrer des Sportwagens wegen der Teilnahme an einem unerlaubten Fahrzeugrennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung sowie fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, der Motorradfahrer zudem wegen Unfallflucht. Der Vorsitzende Richter sprach damals von „Geschwindigkeitswahn“. Der Motorradfahrer hatte zudem den Auspuff an seinem Gefährt manipuliert.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten die Urteile. Die Nebenklage ging in Revision und strebte eine Änderung des Urteils gegen den Motorradfahrer zu dessen Ungunsten an - nämlich eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes. Der BGH folgte diesem Antrag nicht. Vielmehr habe sich der Mann des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. (dpa)