Seit Sonntag (2. Mai) wird Tschechien nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern als Risikogebiet eingestuft. Diese Neueinstufung lässt insbesondere für Berufspendler weitere Erleichterungen bei der Einreise nach Deutschland zu. Allerdings gelten für alle Personen, die sich zuletzt noch am 1. Mai auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufgehalten haben (unter anderem Grenzgänger), noch längstens bis einschließlich 11. Mai die bisherigen Pflichten.
Bis 11. Mai gelten noch die bisherigen Regeln
Für Grenzgänger bedeutet dies vor allem, dass sie neben der Pflicht zur Einreiseanmeldung (eine Anmeldung pro Woche) noch bis einschließlich 11. Mai bei der Einreise einen Negativtest vorlegen müssen. Diearbeitsschutzrechtliche Testangebotspflicht in den Unternehmenist davon nicht berührt.
Weggefallen ist auch die mit Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham vom 10. Februar (www.landkreis-cham.de/media/34763/nr_08_vom_10-02-2021.pdf) angeordnete sogenannte Pendlerquarantäne, das heißt, ab sofort müssen sich die Grenzgänger nicht mehr auf direktem Weg zur Arbeitsstätte und zurück begeben.
In Furth testen Apotheken, in Waldmünchen eine Apotheke und das BRK
DieSchnellteststationenan den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen, die insbesondere von Grenzgängern und Grenzpendlern genutzt werden, werden noch bis zum 11. Mai 2021 betrieben und ab 12. Mai geschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Furth im Wald stehen weiterhin die beiden Apotheken, die jetzt schon Schnelltests anbieten, zur Verfügung.
In Waldmünchen werden demnächst das BRK sowie eine Apotheke Schnelltests anbieten. Nähere Einzelheiten dazu werden noch bekanntgegeben. Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten im gesamten Landkreis Cham gibt es auf der Webseite des Landkreises unterhttps://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testmoeglichkeiten-im-landkreis-cham.