Gemeinderat
Traitschinger Räte lehnen Energiegenossenschaft ab

13.03.2023 | Stand 15.09.2023, 1:14 Uhr
Für den Bauantrag zum Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe war ein Gemeinderatsbeschluss notwendig, da das Landratsamt aus dem Billigungsbeschluss kein bauplanungsrechtliches Einvernehmen ableiten konnte. −Foto: Hans Eckmann

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Sepp Marchl zunächst die auf dem Verwaltungsweg behandelten und ans Landratsamt weitergeleiteten Bauanträge bekannt. Dabei handelte es sich um den Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern in Trefling und Atzenzell sowie die Errichtung eines Maschinenschuppens in Traitsching und den Neubau einer Scheune in Loifling.

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet "Am Pfahl" wurde ein viertes Mal ausgelegt und dazu hatte man sich mit einer Stellungsnahme des Landratsamtes zu beschäftigen. Die Anregungen der Sachgebiete "Bauwesen-technisch", "Technischer Umweltschutz" und "Wasserrecht" werden berücksichtigt und dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die Kläranlage in Loifling wurde auf Druck der zuständigen Wasserrechtsbehörde im Jahr 2022 mit einer Phosphatfällung für rund 60000 Euro nachgerüstet. Bezüglich der Schmutzwassermenge wurde auf die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage in Loifling verwiesen.

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Der Gemeinderat begrüßte die Zustimmung des Landratsamtes zur Bauleitplanung zur Erweiterung von Gewerbeflächen und zum Neubau eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1200 qm und eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche von 600 qm. Weiter wurde die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet "Am Pfahl" als Satzung beschlossen. Nach dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan konnte der Antrag auf Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Wilting einstimmig genehmigt werden.

Freiflächenphotovoltaikanlagen nur außerhalb der Schutzzone

Im Anschluss befassten sich die Räte mit einem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Flurnummer 472 Gemarkung Obergoßzell. Das Grundstück liegt in der Schutzzone des Naturparks Oberer Bayerischer Wald. Da der Gemeinderat bereits in einer der letzten Sitzungen beschlossen hat, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet nur auf Flächen außerhalb der Schutzzone errichtet werden können, wurde der Antrag abgelehnt.

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Daneben wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zum Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe erteilt. Dieser Beschluss war notwendig, weil das Landratsamt aus dem Billigungsbeschluss zur Entwurfsplanung kein bauplanungsrechtliches Einvernehmen ableiten konnte. Bürgermeister Marchl merkte dazu an, dass das Vorhaben bereits im Februar 2022 vom beauftragten Planungsbüro vorgestellt wurde und sich zur damaligen Planung keine Abweichungen ergeben haben. Erfreulich sei, dass sich die Förderung dafür inzwischen erhöht wurde.

Von fünfzig auf über 200 Schüler

Als Alarmsignal bezeichnete es der Bürgermeister, dass die Rektorin der Leonhard-Stettner-Schule beim Jugendamt die Einrichtung einer Jugendsozialarbeit an der Schule beantragt hat. Einer Statistik zu Folge wird sich die Schülerzahl in den nächsten fünf Jahren um etwa fünfzig Schüler auf über 200 Kinder erhöhen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in einem Grundsatzbeschluss die Erforderlichkeit von Jugendsozialarbeit an Grundschulen ab einhundert Schülern festgestellt. Die Kosten für die Schulsozialarbeit (20 Prozent) werden sich für die Gemeinde auf 8000 bis 10.000 Euro belaufen. In diesem Zusammenhang sprach der Bürgermeister allen Vereinen, die Jugendarbeit betreiben Dank aus. Die Kooperationsvereinbarung wurde ohne Gegenstimme genehmigt.

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Unter Federfühurng des Landkreises soll ein Regionalwerk zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegründet werden. Der Landkreis möchte mit den Kommunen eine Energiegesellschaft zum Ausbau erneuerbarer Energien gründen. Die Gesellschaftsform soll eine gemeinsames Kommunalunternehmen in der Ausgestaltung einer Anstalt des öffentlichen Rechts sein. In der Diskussion fiel immer wieder, dass man "das auch selber machen kann". Außerdem sah man keine Entscheidungsmöglichkeit für die Gemeinden, da der Landkreis 51 Prozent der Anteile halten soll. Mit dem Hinweis, dass ein späterer Eintritt möglich ist, wurde die Beteiligung einstimmig abgelehnt.

Auf Grund der gestiegenen Kosten bei der Beisetzung ist es erforderlich die Gebühren für den Friedhof in Wilting anzupassen. Die Beisetzung ist dem Bestatter Alois Schambeck übertragen. Die Kosten werden an die Bestattungspflichtigen (Angehörigen) weitergegeben. So kostet ab 1. April die Erstellung eines Grabes (Normaltiefe) 500 Euro. Ein Urnenerdgrab kostet 100 Euro.

− ceh