Gegen einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte ein tschechischer Staatsbürger, der derzeit in der Schweiz lebt und arbeitet, Einspruch erhoben. Der Spediteur aus Domažlice konnte glaubhaft begründen, warum ihn ein amtliches Schreiben aus Deutschland gar nicht erreichen und er daher nicht wissen konnte, dass seine Fahrerlaubnis für Deutschland erloschen war.
„Ich habe das Fahrverbot das erste Mal gesehen an derGrenze, als mich die Polizei aufgehaltenhat“, erzählte der 38-jährige, jetzt als Spediteur arbeitende Tscheche Richterin Birgit Fischer vom Amtsgericht Cham. Der...