Marktrat
Noch Altlasten „Am Bahnhof“?

Das Landratsamt gibt zur beschlossenen Änderung des Bebauungsplans noch keine abschließende Stellungnahme ab.

19.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:20 Uhr
Anton Feigl
Bei der jüngsten Sitzung war die neue VG-Mitarbeiterin Petra Griesbeck Protokollführerin. −Foto: Anton Feigl

Bebauungsplanänderungen und Baumaßnahmen waren die zentralen Themen bei der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates in der Schulaula. Zur „Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet ‚Am Bahnhof‘“ begrüßte Bürgermeisterin Heike Fries die Planfertigerin und Landschaftsarchitektin Roswitha Schanzer vom Planungsbüro MKS.

In der Sitzung vom 1. Dezember 2020 hatte das Ratsgremium beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern. Nun galt es, die eingegangenen Stellungnahmen, vorgetragen und erläutert von Schanzer, zu behandeln. Das Landratsamt (LRA) wies u.a. darauf hin, dass der Bereich Altlasten im Bereich der einstigen Feuerlöscherfabrik noch nicht abschließend geklärt sei. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Regensburg zur weiteren Vorgehensweise liege aktuell noch nicht vor. Damit könne das LRA noch keine abschließende Stellungnahme abgeben.

Kontamination unwahrscheinlich

Die Marktgemeinde verweist auf ein Schreiben des LRAs vom 3. September 2001, in dem festgehalten ist, dass „in Kenntnis der Untersuchungsergebnisse sowie der durchgeführten Maßnahmen davon auszugehen ist, dass auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Bavaria größerflächige Schadstoffkontaminationen höchstwahrscheinlich nicht mehr vorhanden sind“. Auch das Wasserwirtschaftsamt schloss sich damals dieser Einschätzung an und teilte mit, dass „mit dem Vorhaben aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis besteht“. Ferner stellte das LRA infrage, ob die Zufahrtsbreite von 3,8 Metern zum Naturdenkmal Bavariabuche für einen Hubsteiger geeignet sei, da neben dem Gerät auch ein Arbeitsbereich zur Verfügung stehen müsse. Man einigte sich darauf, die Zufahrt auf fünf Meter zu verbreitern und die Baugrenze zu ändern.

Alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Beschlussvorschläger der Verwaltung und die Stellungnahmen bzw. Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wurden einstimmig als Beschluss übernommen. Nach vollständiger Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen durch das Planungsbüro wird die Verwaltung den Entwurf der Bebauungsplanänderung öffentlich auslegen. Wie Fries ausführte, könnten die Investoren parallel bereits einen Bauantrag stellen, damit die Planungen zügig abgewickelt werden können.

Stefan Neft hat die Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau eines Doppelhauses mit je einer Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück in der Max-Reger-Straße beantragt. Eine freistehende Garage soll laut Planunterlagen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „Schwabenbüchsen“ errichtet werden. Dieser Bereich ist im Bebauungsplan aber als Grünfläche festgesetzt und somit nicht bebaubar. Das geplante Doppelhaus mit je einer Einliegerwohnung und Garage befindet sich vollständig außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. In der Sitzung am 17. Dezember 2020 hatte der Marktgemeinderat dem Bauvorhaben unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Das LRA teilte mit, dass ein positiver Vorbescheid für das Vorhaben nur dann in Aussicht gestellt werden könne, wenn durch die Erweiterung des Bebauungsplanes die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden. Mit Schreiben vom 1. April 2021 beantragte Neft eine Änderung und Aufstellung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Schwabenbüchsen“ für die entsprechenden Grundstücke.

Das Ratsgremium beschloss unisono, den Bebauungsplan Schwabenbüchsen entsprechend zu erweitern. Sämtliche Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Ferner hat er für die Schaffung der Ausgleichsflächen aufzukommen. Zwischen dem Markt Falkenstein und dem Antragsteller ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Seitens der Ratsmitglieder bestanden keine Einwendungen gegen die Erteilung der Genehmigung zu folgenden Bauvorhaben: Errichtung eines Offenstalls für zwei bis drei Pferde und eines mobilen elektrischen Koppelzaunes in Witzenzell; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in Litzelsdorf; Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau einer Doppelgarage in der Sonnenstraße; Teilausbau des Dachgeschosses mit Errichtung einer Schleppgaube in der Krankenhausstraße.

Flyer sorgte für Diskussion

Für eine Kontroverse sorgte abschließend noch ein Flyer der Marktgemeinde, in dem an die Anleinpflicht für Hunde erinnert und an Hunde- sowie Pferdebesitzer appelliert wird, nachdem es vermehrt zu Beschwerden komme, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder mitzunehmen. Markträtin Anita Ferstl vertrat die Ansicht, dass die, die es nicht machen, das sowieso nicht lesen würden, und die es eh schon machen, sich doch nur ärgerten. Auch gegen die Anleinpflicht sprach sie sich aus, denn dann sei das Laufenlassen eine Ordnungswidrigkeit. „Wir sind doch hier nicht in der Stadt.“

Fries gab zu bedenken, dass ständig Nachrichten und Anrufe kämen, weil es eben viele unvernünftige Hundebesitzer gebe. Auch auf einem Feld hätten Hunde nichts verloren. 2. Bürgermeister Joachim Eberl bekräftigte dies mit den Worten: „Komm‘ mal bei mir im Garten vorbei und schau‘ aufs Feld. Da gehen viele Hundebesitzer vorbei, und die Tiere machen ins Feld. Ja glaubst Du, da räumt einer was weg?“

Die Mehrheit des Gremiums hielt den Aufruf im Flyer für gerechtfertigt. Bürgermeisterin Fries stellte schließlich noch fest: „Wir haben den Aufruf ohnehin freundlicher formuliert, als ich ihn ursprünglich aufgesetzt habe. Zudem haben wir uns im Flyer ausdrücklich bei den Tierhaltern bedankt, die sich an die Regeln halten.“

In diesem Zusammenhang bedankte sich die Bürgermeisterin für den „mäßigenden Einfluss“ der Protokollführerin Petra Griesbeck, der neuen Mitarbeiterin, die seit 11. Januar in der Verwaltung (Kasse und Schreibbüro) tätig ist. (rto)