Gehwegkonzept Teugn
Gemeinde im Landkreis Kelheim will Ort sicherer für Fußgänger machen

03.05.2023 | Stand 15.09.2023, 0:14 Uhr
Gabi Hueber-Lutz
An der Hausner Straße wird ein Gehweg vermisst. −Foto: Hueber-Lutz

Im Teugner Gemeinderat wurde nun ein Gehwegkonzept vorgestellt. Einiges will die Gemeinde umsetzen.

Bei der letztjährigen Bürgerversammlung machte sich die Teugnerin Kristina Schmidbauer für Fußgänger stark. Man könne die Gemeinde nicht auf Bürgersteigen durchqueren, sagte sie damals.

Auch sei es schwierig für Kinderwägen und Rolli-Fahrer, Gehsteine ohne Absenkung zu passieren. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte sie nun ein Konzept vor, das der Arbeitskreis „Barrierefreie Gehwege“ erarbeitet hat.

Abflachungen oder Markierungen in Teugn?

Priorität hätte die teilweise Abflachung der Gehsteige im Bereich zwischen dem Abbacher Weg und dem Kirchplatz entlang der Lengfelder Straße. In anderen Bereichen, zum Beispiel der Lindenstraße, sollte man mit Markierungen auf Gefahren hinweisen. Der Gefahrenbereich Nummer eins gerade für Schüler sei außerdem die Kreuzung Abbacher Weg/Lengfelder Straße. Dieser Bereich müsse entschärft werden. Man könnte einen Gehsteig um die Ecke gehen lassen.

Eine Markierung sei in gewissen Bereichen gut vorstellbar, stimmte Bürgermeister Manfred Jackermeier zu. Auch Absenkungen könne man machen. Matthias Blümel konkretisierte: Von der Raiffeisenbank bis zum Abbacher Weg solle man mit Absenkungen arbeiten und in der Lindenstraße mit Markierungen.

Planer soll beauftragt werden

Nun soll mit der Straßenverkehrsbehörde abgeklärt werden, wo es Sinn macht, Angebote einzuholen. Für einen Bürgersteig in der Hausner Straße zwischen der Friedenstraße und der Ecke Talstraße/Mittersteig stand ein gesonderter Antrag auf der Tagesordnung. Das Problem sei, dass der Gemeinde hier „links und rechts kein Grundstück gehört“, sagte Jackermeier. Geschäftsleiter Tobias Zeitler schlug vor, mit öffentlichen Stellen und der Polizei zu reden und dann einen Planer zu beauftragen. Dem schloss sich das Gremium an.

− lhl