Wandel
Truppenübungsplatz wird Naturerbe

28.05.2013 | Stand 16.09.2023, 21:03 Uhr
Kerstin Hafner

Der Großteil des künftigen Naturerbe-Gebiets samt Landebahn der Segelflieger wird bald umgewidmet. Danach gelten strengere Schutzbestimmungen. Foto: Hafner

Auf Einladung von MdB Peter Aumer besuchte der Vorstandssprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Dr. Jürgen Gehb, letzten Herbst den Standortübungsplatz Oberhinkofen und informierte Politiker, Behördenvertreter und Abordnungen betroffener Vereine über die von seiner Behörde angedachte Umwidmung bzw. Nachnutzung des 560 Hektar großen ehemaligen Militärgeländes. Nach weiteren Treffen im Februar und März dieses Jahres ist eines nun gewiss: Das Areal wird „Nationales Naturerbe“ und geht zum 1. Oktober von der BImA in den Bestand der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) über.

Kurz zur Vorgeschichte: In einem schrittweisen Prozess wurden zwischen Sommer 2011 und Dezember 2012 Geländeabschnitte bzw. einzelne Übungseinrichtungen von der Bundeswehr an die BImA als zuständigem Immobiliendienstleister des Bundes übergeben. Nach Rückgabe von Teilflächen, die für die militärische Übung angepachtet waren (überwiegend von den bayer. Staatsforsten), und dem Verkauf einiger Grundstücke von infrastruktureller Bedeutung an die Anliegergemeinden verblieben rund 500 Hektar des Übungsplatzes im Eigentum der BImA.

Hochwertige Naturausstattung

Bereits vor Aufgabe der militärischen Nutzung hatten die Bundesbehörden den Übungsplatz Oberhinkofen als Potenzialfläche für „Nationales Naturerbe“ im Auge. Als Träger wurde jetzt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH (eine Tochter der DBU) benannt.

Andreas Krüger, Projekt-Koordinator vom Bundesforstbetrieb Hohenfels, erklärt: „Ausschlaggebend für die Auswahl war die hochwertige Naturausstattung: Das Übungsgelände ist durch eine abwechslungsreiche Landschaft im Mix von Wald und Offenland geprägt. Zahlreiche Klein- und Kleinstgewässer sorgen in einem weitgehend unzerschnittenen Gebiet für die herausgehobene Bedeutung als Amphibienlebensraum.“

Jetzt herrscht Übergangsstatus

Schon seit einigen Jahren verfüge das Areal über den Schutzstatus eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets im Rahmen des europäischen Schutzgebietskonzepts NATURA-2000. Dieser Status beinhalte ein Verschlechterungsverbot. Das bedeute, dass über geschützte Lebensräume und Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten nicht willkürlich verfügt werden könne, wie sie zum Beispiel eine Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten mit sich bringen würde.

Am 1. Oktober solle das derzeit im „Übergangsstatus“ befindliche Areal von der BImA an die DBU gehen. Für eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung im engeren Sinne werde nur ein kleineres Teilareal von der Ausweisung als „Nationales Naturerbe“ ausgespart. Die genaue Festlegung erfolge aber erst im Rahmen der Feinabgrenzung zur Übertragung an den zukünftigen Träger. Mit der Ausweisung des restlichen Gebiets als Naturerbe werde sichergestellt, dass an der Peripherie des Ballungsraumes Regensburg eine parkähnliche Erholungslandschaft für die Bürger erhalten bleibe.

Mehr Bedeutung gegeben

In einem Naturerbe-Entwicklungsplan werde in den nächsten Jahren eine detaillierte mittelfristige Planung zum Erreichen der Einzelziele erarbeitet. Hauptziel werde der Erhalt naturnaher Laub- und Mischwälder sein, dazu der Erhalt des Offenlandes durch extensive Bewirtschaftung in Form von Mahd oder Beweidung und die Verbesserung der Lebensbedingungen für spezielle Tier- und Pflanzenarten (Biotopgestaltung) sowie die Erarbeitung eines Besucherlenkungskonzeptes. Krüger weiter: „Die genannten Ziele zeigen auf, in welchem Rahmen sich menschliche Aktivitäten auf dem ehemaligen Übungsgelände bewegen werden. Die Naturerbefläche soll den Bürgern für eine naturverträgliche Freizeitgestaltung zur Verfügung stehen. Der bewussten Umweltbildung und geregelten Flächennutzung wird aber deutlich mehr Bedeutung zukommen als bisher. Wir bitten schon jetzt, auch ohne ausdrückliche Anordnung, um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Natur. Noch nicht gemähte Wiesen sollten in der Brut- und Aufzuchtszeit weder selbst betreten noch von freilaufenden Hunden durchstöbert werden.“