Die bayerische Landesregierung hat entschieden: Nachts dürfen sich die Menschen in gastronomischen Betrieben weiterhin nicht treffen. Es gibt nur eine Ausnahme – Silvester. Einen wichtigen Punkt für Zusammenkünfte muss die Kommune aber erst noch klären.
Die Party-Szene liegt ohnehin auf Eis. Kneipen und Diskos dürfen derzeit überhaupt nicht aufmachen. Die bislang bis zum 15. Dezember geltende Regelung wurde nun auch bis zum 12. Januar verlängert.
Ausnahmeregelung für Silvester 2021
Einen Sonderfall stellen gastronomische Betriebe, also Lokale, in denen auch Speisen serviert werden, dar....