Impfen
Antrag zur Impfreihenfolge abgelehnt

Eine Frau aus dem Landkreis Schwandorf wollte vor Gericht durchsetzen, dass sie sofort geimpft wird. Das Gericht wies das ab.

26.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:08 Uhr
Eine Frau wollte vor Gericht durchsetzen, früher geimpft zu werden. −Foto: Patrick Pleul/dpa

Im Februar hatte das Landratsamt berichtet, dass eine Frau mit Vorerkrankungen, Jahrgang 1957, mit Hilfe ihres Rechtsanwalts beim Verwaltungsgericht Regensburg durchsetzen wollte, dass sie sofort geimpft wird. Ihr Argument war, dass das Lebensalter kein geeignetes Kriterium für die Festlegung der Impfreihenfolge sei.

Wie das Landratsamt jetzt mitteilt, hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und in einem insgesamt 19 Seiten umfassenden Beschluss festgestellt, dass die Antragstellerin keinen Anspruch auf eine unverzügliche und vorgezogene Schutzimpfung hat. Die allgemein bekannte Knappheit der Impfstoffe ermögliche eine Teilhabe nur im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten und erfordere daher in jedem Fall eine Priorisierung. Die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung wurden vom Gericht nicht in Zweifel gezogen.

Der Einwand des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, dass die im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung vorgenommene Priorisierung eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darstellen würde, war für das Gericht nicht hinreichend nachvollziehbar. Zudem hätte die vorrangige Impfung der Antragstellerin gleichzeitig zu einer Zurückstellung eines an sich mit höchster Priorität Impfberechtigten geführt, was angesichts der vor allem im Februar knappen Verfügbarkeit des Impfstoffs nicht sachgerecht gewesen wäre, teilt das Landratsamt abschließend mit.