Krankenhaus-Ampel
Die neuen Corona-Regeln in Schwandorf

Am Samstag springt die Corona-Ampel auf Gelb. Wir erklären, was Bürger beachten müssen – und wann Schwandorf Hotspot wird.

05.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:18 Uhr
Für nicht immunisierte Bürgerinnen und Bürger wird vielerorts ein PCR-Test zur Pflicht. −Foto: Sina Schuldt/picture alliance/dpa

Angesichts des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen in ganz Bayern hat das Kabinett am Mittwoch eine Verschärfung der Regeln beschlossen. Am Samstag dürfte das Gesundheitsministerium offiziell feststellen, dass die Ampel auf Gelb springt. Dann gelten am Folgetag, also ab dem Sonntag, im ganzen Freistaat verschärfte Regeln. Das hat Auswirkungen auf den gesamten Alltag, vom Friseur- oder Hallenbadbesuch bis hin zur Schule.

Was Schüler ab Montag beachten müssen

Für alle Schülerinnen und Schüler gibt es nach dem Ende der Herbstferien, also ab Montag, zwar Präsenzunterricht. Doch es gilt vorerst eine abgestufte Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, mit Ausnahme des Pausenhofs. An den Grundschulen ist die Regelung zunächst auf eine Woche befristet; hier reicht eine einfache Stoffmaske. An den weiterführenden Schulen ist eine medizinische Maske erforderlich; die Bestimmung ist vorerst auf zwei Wochen befristet. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse sind künftig eine Woche lang jeden Tag Testungen vorgesehen.

Kindergärten und FFP2-Masken beim Einkauf und im Bus

Bei Kinderkrippen, Kindergärten und -horten bleibt es auch ab dem 8. November beim Regelbetrieb. Den Kindern muss allerdings bis auf weiteres zweimal pro Woche ein freiwilliger Selbsttest angeboten werden.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, also etwa im Bus oder im Supermarkt, wurde wieder verschärft: Wo zuletzt eine medizinische Maske ausreichte, ist aufgrund der gelben Corona-Ampel nun eine FFP2-Maske erforderlich. Bei Aufenthalten im Freien (Spaziergänge, Sport, Radtouren) gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht.

Verschärfung: Wo aus der 3G-Regel „3G plus“ wird

Die bisher geltenden Regelungen für Dienstleistungen und Freizeitangebote werden wegen der gelben Corona-Ampel ab sofort auf die nächsthöhere Sicherheitsstufe angehoben. Die Faustregel lautet: Wo bisher 3G galt, also der Zutritt für Geimpfte, Genesene und (auch mit einem Schnelltest) Getestete, gilt künftig 3G plus, ist also für nicht immunisierte Bürgerinnen und Bürger ein PCR-Test erforderlich. Beispiele für 3G plus: Die 3G plus-Regelung gilt ab Samstag bayernweit etwa für den Friseurbesuch. Wer sich die Haare schneiden lassen will, muss entweder geimpft, genesen oder braucht einen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Das trifft auch auf andere körpernahe Dienstleistungen zu, nicht aber für Besuche beim Arzt oder (Physio-)Therapeuten. Auch in Fitnessstudios, in der Gastronomie, in Hotels, bei Busreisen, in Hallenbädern, Freizeitstätten oder Museen ist der Zugang künftig nur noch für Genesene, Geimpfte oder (per PCR-Test) negativ Getestete möglich.

Ebenfalls 3G plus gilt für Besucher von Patienten und Bewohner in Pflege- und Altenheimen, Seniorenresidenzen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die Einrichtungen können per Hausrecht aber noch weiter gehende Einschränkungen verfügen.

Ausnahmen: Gottesdienste, Bibliotheken, Weiterbildung

Ausgenommen von der 3G plus-Regelung sind laut dem aktuellen Ministerratsbeschluss außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin 3G, also der Zugang mit einem Schnelltest.

In den Kirchen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Sofern auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet wird, gilt die Maskenpflicht auch am festen Sitz- oder Stehplatz.

In Discotheken und Clubs ist 2G das Maß aller Dinge

Für Diskotheken und Clubs wurden die Bestimmungen verschärft: Der Zugang ist mit der aktuellen Neuregelung nur noch Geimpften und Genesenen möglich (2G).

Die Hotspot-Regel: Wann springt die Ampel im Landkreis auf Rot?

Die neuen Corona-Regeln bringen auch eine Verschärfung für Hotspots. Als solche gelten grundsätzlich Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 300 oder mehr. Zuletzt lag die Inzidenz laut RKI bei 264. Zugleich muss aber eine weitere Bedingung erfüllt sein: Der Anteil der besetzten Intensivbetten muss im zuständigen Leitstellenbezirk bei mindestens 80 Prozent liegen, die verfügbare Kapazität also bei unter 20 Prozent.

Für die Bürger im Kreis Schwandorf, der mit der Stadt Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach in einem Leitstellenbezirk zusammengefasst ist, bedeutet das konkret folgendes: LautDIVI-Intensivregisterkönnen im Raum Amberg/Schwandorf 60 Intensivbetten betrieben werden. Sinkt die Zahl der freien Kapazitäten auf zwölf, schaltet die regionale Krankenhaus-Ampel auf Rot. Dann ist unter anderem bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern 3G am Arbeitsplatz Pflicht.