Gartenbau
„Streuobst für alle“: Auch im Landkreis Schwandorf sollen viele Bäume gepflanzt werden

09.03.2023 | Stand 15.09.2023, 1:16 Uhr
Dieses Prachtexemplar eines Apfelbaums ist rund 100 Jahre alt. Wer sich einen Hochstamm-Obstbaum pflanzt, muss sich bewusst sein, dass dieser mit zunehmenden Alter eine stattliche Größe erreicht. −Foto: Agnes Feuerer

Bis 2035 sollen in Bayern eine Millionen Streuobstbäume gepflanzt werden. Das ist das Ziel der Aktion „Streuobst für alle“, über die sich die Vorsitzenden der Gartenbauvereine im Landkreis Schwandorf informieren ließen. Fürs Pflanzen von Obsthochstämmen in Hausgärten gibt es eine Förderung.

Zum ersten mal seit vielen Jahren fand für die Vorstände der Gartenbauvereine im Landkreis Schwandorf wieder ein Vorständeseminar statt. Die Themen, die im Tierzuchtzentrum in Schwandorf erörter wurden, waren vielfältig – von Neuerungen und Hilfen bei der Vereinsführung über Ausflüge bis hin zur Aktion „Streuobst für alle“. Die stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende Agnes Feuerer freute sich, dass die Veranstaltung von den Vereinsvorsitzenden so gut angenommen wurde.

Hermann Zierer vom Amt für Ländliche Entwicklung informierte über die Aktion „Streuobst für alle“, die Teil des Gesamtprojekts Streuobstpakt Bayern ist. Das Ziel ist, dass bis 2035 eine Million Streuobstbäume gepflanzt werden. An dieser Aktion, bei der die Pflanzung von Obsthochstämmen in Hausgärten gefördert wird, können sich alle Gemeinden, Landkreise, Obst- und Gartenbau-, Imker und Landschaftspflegeverbände beteiligen. Gefördert wird der Kauf mit bis zu 45 Euro pro Baum. Pro Antrag müssen mindestens zehn, aber maximal 100 Obstbäume als gekauft nachgewiesen werden.

Baum muss 12 Jahre stehen bleiben

Auf die Frage, was denn sei, wenn ein Verein mehr als 100solcher Bäume brauche, erläuterte Zierer, dass dann zwei Anträge gestellt werden können. Allerdings sollte man auch sicher stellen, dass diese Bäume fachgerecht gepflegt werden. Die Baumbesitzer sollen laut Zierer ermuntert werden, sich fachgerechte Hilfe zu holen oder – noch besser – einen Obstbaumschnittkurs zu besuchen.

Der Referent wies darauf hin, dass nicht alle Obstsorten gefördert werden und die Bäume eine Stammhöhe von mindestens 140 Zentimeter, besser noch 180 Zentimeter, haben müssen. Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf eine Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume, außer Wildobst, können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein. Wichtig für die zukünftigen Baumbesitzer sei auch, dass der Baum mindestens 12 Jahre am Pflanzort stehen bleiben muss. Dann ging Zierer noch genauer auf die Sortenwahl ein und betonte, dass man eine Sortenliste erstellen sollte, auf der sich nicht mehr als 30 bis 35 Sorten befinden sollten. Die Förderanträge können ganz problemlos über das Bayernportal gestellt werden. Zur Aktion „Streuobst für alle“ bekamen die Vereinsvertreter auch umfangreiches Material an die Hand.

Sabine Zosel vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege informierte über die wichtigsten Neuerung und Hilfen für die Vereinsführung. Dabei gab sie auch Hinweise, wie bei Veranstaltungen mit Musik die Gema-Anmeldung zu handhaben ist. Hier warf Kreisfachberaterin Heidi Schmid ein, dass es zum 1. April dazu wohl Änderungen gebe. Zosel sicherte zu, die Vereine sofort zu informieren, sobald der Landesverband etwas konkretes dazu bekomme.

Auch das Thema Versicherungen wurde angesprochen. Alle Mitglieder, die beim Landesverband gemeldet sind, seien automatisch haftpflicht- und unfallversichert. Die Referentin wies aber auch darauf hin, dass die Deckungssumme zwar erhöht worden sei, sie aber immer noch unter dem Betrag einer privaten Haftpflicht oder Unfallversicherung liege.

Bereits im Vorfeld hatte das Kreisgartenamt angemeldet, dass sich die Vereinsvorstände gerne genauere Informationen zum Thema Vereinsausflüge wünschten. So war bei einer Versammlungen die Frage aufgetaucht, wann man als Verein der Reiseveranstalter sei. Dies sei laut Zosel dann der Fall, wenn eine Pauschalreise organisiert werde. Dazu gehöre die Beförderung von Personen, die Beherbergung, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und touristische Leistungen.

Vereinsvorsitzende hatten Fragen zu Ausflügen

Wenn man aber Reisen nur gelegentlich und für einen begrenzten Personenbereich, also Mitglieder und interessierte Personen veranstalte und diese Reise unter 24 Stunden dauere und keine Übernachtung stattfindet, sei es keine Pauschalreise und somit zähle der Verein nicht als Reiseveranstalter. Ebenfalls keine Pauschalreise liege vor, wenn der Reisepreis unter 500 Euro liege. Bei einer Ausflugsfahrt sind laut Zosel die Nichtmitglieder mitversichert. Bei weiteren Fragen könne der Landesverband genauere Auskunft geben.

− taf