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Raumordnungsverfahren Umfahrung Teublitz: Variante B macht im Gutachten das Rennen

von Thomas Rieke, Norbert Wanner

Von Thomas Rieke 12. Januar 2023 17:16 Uhr
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Ein häufiges Szenario in Teublitz: Dichter Verkehr quält sich durch den Innerort. Eine Umgehung könnte Entlastung bringen, hofft der Bürgermeister. Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens gibt es nun Klarheit, „in welche Richtung sich die Planungen entwickeln könnten“.
Ein häufiges Szenario in Teublitz: Dichter Verkehr quält sich durch den Innerort. Eine Umgehung könnte Entlastung bringen, hofft der Bürgermeister. Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens gibt es nun Klarheit, „in welche Richtung sich die Planungen entwickeln könnten“. Foto: Werner Artmann, Archiv

Städtedreieck.Die Regierung der Oberpfalz hat am Donnerstag das mit Spannung erwartete Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Ortsumfahrung im Städtedreieck bekannt gegeben. Nur eine der vier beleuchteten Hauptvarianten, die Trasse B, wurde als „verträglich“ bewertet.

Wie berichtet, hatten die drei Bürgermeister von Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz im August 2021 die für das ROV geforderten Unterlagen an den damaligen Regierungspräsidenten Axel Bartelt übergeben. Die Untersuchungen konnten beginnen – und sollten, so die Wunschvorstellung damals, nach rund einem halben Jahr zum Abschluss gebracht werden.

Der Aufwand war riesig

Letztlich hat alles viel länger gedauert, was nach Durchsicht der auch im Netz abrufbaren Dateien zum Thema nicht verwundert. Geprüft wurden nicht weniger als sechs verschiedene fachliche Belange der Raumordnung; außerdem war eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Analyse verbunden.

Letztlich schieden drei der vorgeschlagenen Varianten (A, C und D) aus. Hauptgrund: Sie alle würden das Tonabbau-Vorranggebiet „t 18“ queren. Darüber hinaus seien diese Varianten bezüglich des Natur- und Artenschutzes sowie der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik „vergleichsweise ungünstig zu beurteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung.

Bleibt also Trasse B. Sie verläuft, ausgehend von Burglengenfeld, zunächst auf derselben Linie wie Variante A. Auf Höhe der Schwedenschanze, östlich des Industriegebiets Läpple, weicht sie aber ab, um in nördlicher Richtung direkt auf die Kreisstraße SAD1 zuzusteuern. Die Trasse verläuft in diesem Abschnitt zwischen dem östlichen Stadtrand von Teublitz und dem Eselweihergebiet. Dabei werden Gewässer des Weiherkomplexes direkt gequert. Trotzdem hält die Planungsbehörde diese Streckenführung „mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar“. In der Gesamtabwägung spreche die „hohe Verkehrswirksamkeit“, verbunden mit dem „vergleichsweise geringeren Eingriffsumfang“ für sie.

Die Reaktion der Bürgermeister? „Es herrscht zunächst Erleichterung, dass nun ein Ergebnis vorliegt“, so Thomas Beer (CSU) aus Teublitz, Rudolf Seidl (UWM) aus Maxhütte-Haidhof und Thomas Gesche (CSU) aus Burglengenfeld unisono. Nun wisse man, „in welche Richtung sich die Planungen entwickeln können“. Tiefergehende Aussagen, ob es etwa in Teublitz oder/und Maxhütte zu einem Ratsbegehren kommen könnte, ließen sich noch nicht treffen.

Weitere Prüfungen nötig

Um das Ziel einer Verkehrsentlastung durch eine Umfahrung in die Tat umsetzen zu können, seien weitere Prüfungen und Fachstellenbeteiligungen nötig, betonen die Rathauschefs. In den nächsten Wochen würden die ROV-Unterlagen ausgewertet. Über das weitere Vorgehen solle noch im ersten Halbjahr 2023 entschieden werden.

Seitens der Regierung wird betont, dass das Gutachten zur Raumverträglichkeit keine abschließende Entscheidung über das Vorhaben Umgehungsstraße bedeutet. Diese sei dem folgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Schwandorf.

Thomas Rieke

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