Acht Monate nach dem Urteil vor dem Landgericht Regensburg gegen den früheren Verlobten von Maria Baumer hat nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung getroffen. Zu prüfen war, ob die lebenslange Strafe wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen, die zudem mit der besonderen Schwere der Schuld belegt wurde, wegen Verfahrensfehlern aufgehoben werden muss.
Was bedeutet der Beschluss?
Die Familie der ermordeten Maria Baumer aus Muschenried war am Dienstag überglücklich über die Nachricht aus Karlsruhe. Denn der sechste Strafsenat am Bundesgerichtshof hat...