Das Alkoholverbot auf öffentlichen Orten im Landkreis Neumarkt wird ab Donnerstag aufgehoben. Das teilt das Landratsamt am Dienstag mit.
Am 8. März trat die Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Verkehrsflächen von Innenstädten und sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel im Landkreis Neumarkt in Kraft. Mit Wirkung vom 10. Juni wird diese aufgehoben. Das Landratsamt in Neumarkt begründet diese Entscheidung mit den sinkenden Inzidenzwerten im Landkreis.
„Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt ist seit Freitag unter 50; die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist seither stabil beziehungsweise leicht rückläufig. Zum 8. Juni weist der Landkreis Neumarkt eine 7-Tage-Inzidenz von 22,3 auf. Ein Alkoholkonsum auf den in den Allgemeinverfügungen festgelegten Flächen ist daher nicht mehr erforderlich“, heißt es dazu in der Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Stadt Neumarkt habe am Montag ebenfalls mitgeteilt, dass sie angesichts der aktuellen Lockerungen und der Inzidenzwerte keine Veranlassung für eine Aufrechterhaltung der Alkoholverbotszonen sieht.