Corona-Pandemie
Besucherregeln im Neumarkter Klinikum

Der Inzidenzwert im Landkreis liegt über 200. Diese Bestimmungen gelten gerade im Krankenhaus in Neumarkt.

28.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:07 Uhr
Das sind die aktuellen Regelungen für Besucher im Klinikum in Neumarkt. −Foto: Katrin Böhm

Das Klinikum Neumarkt weist darauf hin, dass die Besucherregelung trotz ansteigender Inzidenzzahlen unverändert und Besuche grundsätzlich auf das Nötigste zu beschränken sind. Bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt sollte auf einen Besuch gänzlich verzichtet werden. Das gibt der Landkreis Neumarkt in einer Pressemitteilung bekannt.

Über den gesamten Klinikaufenthalt ist nur eine feste Besuchsperson pro Patient zugelassen ist. Dieser werde bereits bei Aufnahme erfasst und könne nicht mehr geändert werden. Die Besuchszeit wird auf eine Stunde pro Tag begrenzt im Zeitraum zwischen 13 und 17 Uhr.

Nur ein Besucher pro Zimmer

Im Mehrbettzimmer darf sich nur ein Besucher zur gleichen Zeit aufhalten. Die Patienten sind angehalten, die Besuchszeiten untereinander – wenn möglich – abzusprechen. Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet, heißt es in der Pressemitteilung.

Ein Besuch ist nur unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich, d.h. Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung, Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m zu jeder Zeit, gründliche Händehygiene. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auch weiterhin nicht möglich.