Corona
Click & Meet in Neumarkt wieder möglich

Seit Sonntag befindet sich die Inzidenz im Landkreis konstant unter 150. Somit kann bald wieder Terminshopping stattfinden.

12.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:12 Uhr
Stefan Ahrens
Bald ist wieder Terminshopping möglich: Füllt das die Neumarkter Innenstadt? −Foto: Stefan Ahrens

Neumarkt darf sich locker(er) machen: Aufgrund der Inzidenzwerte im Landkreis, die seit einigen Tagen konstant zwischen 100 und 150 liegen, können Geschäfte noch vor dem Wochenende wieder Click & Meet anbieten. Ein genaues Öffnungsdatum gibt es bereits.

Ab Freitag ist Terminshopping wieder möglich

Geschäfteinhaber und Shoppingliebhaber dürfen aufatmen: Da im Landkreis Neumarkt die Inzidenzwerte mittlerweile sinken und zudem seit Sonntag unter der 150er-Schwelle liegen, rückt die Möglichkeit für Click & Meet in greifbare Nähe.

Durch die Regelung, dass der Inzidenzwert an fünf Werktagen unter 150 liegen muss, avanciert Freitag, der 14. Mai, mit Blick auf hiesige Geschäfte und Läden zum Tag für weitere mögliche Coronalockerungen. Ab dann gilt wieder das Prinzip „Click & Meet + Test“: Mit vorher vereinbartem Termin sowie negativem Coronatest kann dann wieder im Geschäft der Wahl in Ruhe gebummelt oder eingekauft werden kann. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 wiederum wäre dann Terminshopping ohne Coronatest möglich.

Erste Geschäfte kündigen Öffnungen an

„Uns wurde das Erreichen der 150er-Schwelle seitens des Landratsamts bereits bestätigt“ sagt Christian Eisner, Geschäftsführer von „Aktives Neumarkt“. Scheinbar wurde laut Eisner der Sonntag in die Berechnungen mit einbezogen – so wäre bereits am Donnerstag „Click & Meet + Test“ prinzipiell erlaubt. „Durch den Christi-Himmelfahrts-Feiertag am Donnerstag ist es aber faktisch erst der Freitag“, so Eisner.

Normales Prozedere:Tempo ist gefragt:Lockerungen müssen beantragt werden:
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen Grenzwert überschreitet, tritt die nächsthöhere Regelstufe in Kraft. Nach unten ändern sich die Regeln wiederum erst dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter dem entsprechenden Grenzwert lag.Die Landkreise sind dazu verpflichtet, Lockerungen oder Verschärfungen so schnell wie möglich bekannt zu geben.Lockerungs- und Öffnungsschritte, die über das Öffnen von Geschäften hinausgehen, wie etwa für die Gastronomie, Museen oder Kinos, müssen von Landkreisen und kreisfreien Stätten bei der jeweiligen Bezirksregierung beantragt werden. Diese muss das Einverständnis beim bayerischen Gesundheitsministerium einholen.

Das Neumarkter Einkaufzentrum „NeuerMarkt“ kündigte bereits an, in zahlreichen seiner Geschäfte Click & Meet zu ermöglichen. Voraussetzungen für ein unbeschwertes Shoppingvergnügen seien laut Einkaufszentrum die Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltests. Auch Personen, die per Impfpass beweisen können, bereits seit mindestens 14 Tagen doppelt gegen Corona geimpft zu sein, können Click & Meet in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für von Corona Genesene. Diese müssen einen mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate alten positiven PCR-Test vorweisen. Bei den Geschäften des täglichen Bedarfs und der Gastronomie (to-go) ändert sich nichts – hier sei kein Test erforderlich.

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