Pandemie
Corona-Tests: Das gilt im Landkreis

Das Testzentrum des Regensburger Landratsamtes steht nur noch bestimmten Personen zur Verfügung. Nachweis ist erforderlich.

11.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:05 Uhr
Kostenpflichtige PCR-Tests sind im Testzentrum des Landkreises Regensburg nicht möglich. −Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Ab 11. Oktober gibt es für die lokalen Testzentren in Bayern deutliche Veränderungen – auch im Testzentrum des Landkreises Regensburg. Kostenlose PCR-Tests gibt es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr. Bestimmte Personengruppen haben aber unverändert Anspruch auf kostenfreie Tests in lokalen Testzentren. Das Testzentrum des Landkreises Regensburg bietet lauf einer Pressemitteilung des Landratsamtes vorerst nur PCR-Tests an und steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

Kontaktpersonen, wenn:

  • sie über eine Bescheinigung Ihres Arztes verfügen, die sie als Kontaktperson qualifiziert
  • sie über eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes verfügen, die sie als Kontaktperson qualifiziert
  • sie durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben

Personen nach Auftreten von Infektionen invulnerablen Einrichtungen und Unternehmen, wenn:

  • sie in dieser Einrichtung/dem Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder wurden
  • sie zum Personal dieser Einrichtungen/der Unternehmen gehören
  • sie dort zu Besuch waren

Personen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus mit Bezug zuvulnerablen Einrichtungenwenn:

  • sie vor der Aufnahme in eine solche Einrichtung/ein solches Unternehmen stehen
  • sie dort behandelt, gepflegt oder betreut werden oder wurden
  • sie dort einen Besuch planen

Bestätigende Diagnostik- und PCR-Testung, wenn:

  • ein Antigen-Test, auch zur Eigenanwendung, positiv ausgefallen ist
  • ein Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist

Wer sich testen lassen will, braucht laut der Pressemitteilung jeweils entsprechende schriftliche oder digitale Nachweise, die den Anspruch begründen. Termine könnenhier im Internet vereinbartwerden. Ein kostenpflichtiges PCR-Test Angebot kann gemäß der Richtlinien des Freistaates im kommunalen Testzentrum nicht angeboten werden. Das Testzentrum des Landkreises ist bis Ende Oktober montags bis freitags von 8 bis 11 und von 12 bis 18 Uhr geöffnet.