Es war eine durchzechte Nacht in einer Diskothek, nach der am 9. Oktober frühmorgens um sechs Uhr zwei Gruppen in der Stadt aufeinandertrafen. Was dann genau geschehen war, wussten bei der Verhandlung im Amtsgericht weder der Angeklagte, noch die beiden Geschädigten. Vorgeworfen wurde dem 21-Jährigen, die zwei anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Nicht seine erste Tat. Die sechs Einträge im Bundeszentralregister reichten von Sachbeschädigung und Beleidigung über Diebstahl bis hin zur Körperverletzung.
Pflichtverteidiger Dr. Markus Meier erklärte, dass sein Mandant die Tat...