Corona-Pandemie
Freibad in Neumarkt öffnet bald

Der Start in die Freibadsaison steht fest. Die Besucher müssen auch heuer wieder einige Corona-Regeln beachten.

20.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:00 Uhr
Ab 28. Mai dürfen die Neumarkter wieder ins Freibad. −Foto: Eva Gaupp

Am 28. Mai öffnet das Neumarkter Freibad. Dies wurde durch den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung möglich. Der Besuch ist wieder an zahlreiche Einlass- und Hygieneauflagen geknüpft, geben die Stadtwerke Neumarkt bekannt.

In der zweiten Corona-Saison gelten für den Besuch im Freibad ähnliche Regeln wie im Vorjahr. Es stehen täglich wieder vier Besuchszeiträume zur Verfügung: zweimal zwei Stunden am Vormittag und zweimal drei Stunden am Nachmittag. Aufgrund der Infektionsschutzvorgaben ist das Besucherkontingent erneut begrenzt.

Für den Zutritt ist laut Pressemitteilung vorab eine Online-Reservierung und der Kauf der Eintrittskarten für den gewünschten Zeitraum unterwww.swneumarkt.de/freizeit/freibaderforderlich.

Negativer Test als Voraussetzung

Nach derzeitigem Stand muss als weitere Zugangsvoraussetzung beim Einlass an der Bäderkasse ein aktuelles negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test jeweils nicht älter als 24 Stunden), der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder bei einer überstandenen Covid-19-Infektion der Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses (mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) vorgelegt werden. Die Verpflichtung zum Testen gilt für eine Inzidenz zwischen 50 und 100. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt diese.

Darüber hinaus müssen Badegäste ab 15 Jahren auf dem gesamten Gelände eine FFP2-Maske tragen, erklären die SWN. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen sechs und 14 Jahren sind einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) ausreichend. Ausgenommen davon ist der eigene Liegebereich, der Weg vom und zum Becken sowie der Aufenthalt dort.