Luxus-Immobilie
Gericht versteigert Kago-Schloss erneut

Auf zehn Millionen Euro ist der Prunkbau in Postbauer-Heng geschätzt. Doch ob so viel bezahlt wird, ist fraglich.

15.03.2016 | Stand 16.09.2023, 6:54 Uhr |
Für das Kago-Schloss in Postbauer-Heng wird seit Jahren nach einem Käufer gesucht. − Foto: Fischer

Vor rund einem Jahr hatte Postbauer-Hengs Bürgermeister Horst Kratzer in unserer Zeitung gesagt: „Am schlimmsten wäre für die Gemeinde, wenn das Kago-Schloss (Kago-Allee) in einen Dornröschenschlaf fallen würde“. Die Hoffnungen des Rathauschefs wurden aber enttäuscht.Beim ersten Versteigerungstermin für das pompöse Anwesen des einstigen Kachelofenunternehmers Karl-Heinz Kago fand sich kein Bieter.Seither schlummert es weiter vor sich hin.

Doch nun unternimmt das Amtsgericht Nürnberg einen neuen Anlauf. Am 10. Mai gibt es um 10 Uhr in Saal 109 in der Flaschenhofstraße 35 ein neuen Versteigerungstermin, wie die Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth unserer Zeitung bestätigte. Und Horst Kratzer ist optimistisch, dass sich etwas bewegen könnte. Es gebe nämlich durchaus potenzielle Käufer für das 2006 nach französischen Vorbildern erbaute Schloss mit fünf Ebenen und 25 Zimmern samt Parkanlagen und einem geschätzten Verkehrswert von zehn Millionen Euro.

Auch ein Swinger-Club war schon im Gespräch

„Ich habe erst in jüngster Zeit zwei Gespräche gehabt“, berichtet Horst Kratzer. Inwieweit die Vorhaben der Interessenten aber tatsächlich erfolgsversprechend seien, könne er nach diesen ersten Vorgesprächen aber noch nicht sagen. „Was man aber sagen kann, ist: Wir sind ein Stück weiter.“

Gespräche mit Interessenten hat Kratzer in den vergangenen Jahren immer wieder mal gehabt. Darin seien verschiedenste Projekte zur Sprache gekommen, vom Sanatorium über ein hochwertiges Seniorenstift, eine Event-Location, einen Hotelbetrieb bis hin zu einer privaten Nutzung. Auch die Idee, im Schloss einen Swinger-Club einzurichten, soll es gegeben haben.

Ein Youtube-Video zeigt das Kago-Schloss aus der Vogelperspektive.

Dass der Bürgermeister überhaupt ein gefragter Gesprächspartner ist, liegt am vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der mit dem Anwesen verbunden ist. Er zwingt potenzielle Käufer zu der Frage: „Was kann man dort überhaupt machen?“ Und mit dieser müssen sie sich an die Gemeinde wenden. Denn der Bebauungsplan erlaubt, vereinfacht gesagt, keine weiteren Neubauten auf dem Gelände.

Bebauungsplan schränkt Möglichkeiten ein

Doch so ein Bebauungsplan lässt sich ändern – auch wenn damit einiges an Zeitaufwand verbunden ist. Allen voran braucht es aber das Einverständnis des Gemeinderats. Dass der bei einem ihn ansprechenden Projekt eventuell beschränkte Bautätigkeiten auf dem Areal bewilligen könnte, kann sich Kratzer durchaus vorstellen.

Klar sei aber schon jetzt, was der Gemeinderat nicht will. Auch wenn das riesige Gelände in einem Ort wie Postbauer-Heng im Speckgürtel Nürnbergs nach Wohnbebauung schreie, betont Kratzer: „Wir wollen kein neues Dorf“. Auch extravaganten Wünschen wie einen zusätzlichen Hubschrauberlandeplatz oder ein extra Zufahrt zur B 8, erteilt der Rathauschef eine Absage.

Wunsch und Realität, das zeigen Kratzers Erfahrungen, passen beim Kago-Schloss also nicht immer zusammen. Interessenten am Kago-Schloss kann der Rathauschef daher nur dringend empfehlen, das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Darum werde es in den nächsten Wochen vor dem 10. Mai gehen, sagt Kratzer. „Intensivere Gespräche führen und klären, was wollt ihr, was kann an dieser Stelle passieren.“

Das sind die Gläubiger

Doch die Gemeinde ist nur einer der Beteiligten an dem Verfahren. Da wären auch die Gläubiger des insolventen Unternehmers Kago. Neben der Raiffeisenbank Oberösterreich sind dies der frühere Geschäftspartner Kagos Olaf Block, das Finanzamt und eine niederländische Firma. Sie haben ebenfalls die Hand drauf, ob am 10. Mai tatsächlich das Schloss, samt Garage/Pförtnerloge, einem Gästehaus, einer Orangerie, einem Vogelgehege, einer Kapelle, Zufahrtswegen und Parkflächen einen neuen Besitzer findet.

Die Bildergalerie beleuchtet das Kago-Schloss in Bildern und weiteren Informationen.

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Dass der Prachtbau für die von einem Sachverständigen geschätzten zehn Millionen Euro Verkehrswert weggeht, scheint unwahrscheinlich. Das Mindestgebot wird bei mindestens 50 Prozent, also fünf Millionen Euro liegen. Ist einem der Gläubiger das zu niedrig, wären mindestens 70 Prozent gefordert, hatte Rechtspfleger Werner Pregler schon beim ersten Versteigerungstermin im Februar 2015 erklärt.

Was, wenn sich wieder kein Käufer findet?

Derartige Szenarien waren damals jedoch nicht zum Tragen gekommen. In dem kleinen Saal des Amtsgerichts hatten sich zwar viele Menschen gedrängt, ein Bieter war aber nicht unter ihnen gewesen.Womit man bei der Frage angelangt ist, was passiert, wenn sich auch am 10. Mai kein Käufer findet?

Laut Bürgermeister Horst Kratzer könnte genau das passieren, weil potenzielle Bieter auf eine nächste Runde mit einem dann möglicherweise niedrigeren Mindestgebot hofften. Wie es sich rechtlich genau verhält, das könne er als Nicht-Jurist aber nicht sagen, betont Kratzer. Am Amtsgericht Nürnberg kann man dies – allerdings nicht am Dienstag. Leider seien alle mit der Materie befassten Rechtspfleger auf einer Fortbildung, teilte die Pressestelle auf Anfrage unserer Zeitung mit.

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