Regeln, Testpflicht
Klinikum Neumarkt: Das gilt für Besucher

Viele Corona-Beschränkungen wurden gelockert. Die Vorgaben für Besuche im Krankenhaus haben sich jedoch nicht verändert.

10.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:12 Uhr
Das Klinikum Neumarkt informiert, welche Regeln für Besucher gelten. −Foto: Eva Gaupp

Die Lockerungen der Corona-Regelungen betreffen die meisten Bereiche des Alltags. Die gesetzlichen Vorgaben für Besuche im Krankenhaus haben sich hingegen nicht verändert. Daher gelten auch am Klinikum Neumarkt weiterhin die bisherigen Besuchsregelungen.

Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 13 bis 17 Uhr. Die Besuchszeit beträgt maximal 60 Minuten pro Tag und Patient. Pro Tag ist der Besuch durch eine Person pro Patient erlaubt. Ein Besuch ist Personen ab zwölf Jahren gestattet. Zur gleichen Zeit ist nur eine Besuchsperson pro Zimmer erlaubt. Vor Betreten des Klinikums ist der Nachweis eines negativen gültigen Tests vorzulegen.

Klinikum Neumarkt: Testpflicht gilt auch für Schüler

Die Testpflicht besteht auch für Schüler. Hat der Besucher keinen gültigen Test, besteht die Möglichkeit, einen Test am Klinikum zu erhalten. Hier ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich über zwei Container vor dem Haupteingang an der Nürnberger Straße möglich. Der Haupteingang selbst ist nur zum Verlassen des Klinikums offen, lautet eine Mitteilung des Klinikums Neumarkt.

Ein Zutritt ist ausschließlich mit Maske ohne Ausatemventil gestattet. Diese muss während des gesamten Besuchs getragen werden. Während des gesamten Besuchs muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Patienten, Besuchern und Personal eingehalten werden.