Corona-Quarantäne
Kontakt zu einem Infizierten – was nun?

Werde ich vom Gesundheitsamt kontaktiert? Wann besteht für mich eine Ansteckungsgefahr? Das Landratsamt Neumarkt klärt auf.

15.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:16 Uhr
Die Corona-Zahlen im Landkreis Neumarkt steigen derzeit stark an. −Foto: Martin Schutt/dpa

DieCorona-Fallzahlen steigenderzeit im Landkreis Neumarkt stark an und entsprechend auch die Zahl der Kontaktpersonen. Das Landratsamt erklärt, wann eine Ansteckungsgefahr besteht, wann das Gesundheitsamt automatisch Kontakt aufnimmt und was zu tun ist, wenn man Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte.

Wann besteht für mich eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?

Ansteckungsfahr besteht, wenn Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten:

  • bereits innerhalb von zwei Tagen vor dem Symptombeginn der infizierten Person,
  • während der gesamten Zeit, in der die infizierte Person Krankheitszeichen zeigt, und auch
  • innerhalb von zwei Tagen vor Abnahme des positiven Tests bei der infizierten Person, falls diese keine Krankheitszeichen zeigt.

Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.

Die Ansteckungsgefahr besteht so lange, bis die infizierte Person aus der Isolation entlassen ist. Ein enger Kontakt außerhalb dieser Zeit ist in der Regel unkritisch.

Werde ich vom Gesundheitsamt kontaktiert?

In der jetzigen Phase der Pandemie gehe es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf:

  • Haushaltsangehörige, also Partnerin oder Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko.
  • Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Sie könnten eine Infektion in Risikogruppen weitertragen oder eine Vielzahl von Menschen anstecken. Dies betrifft Personen in Pflege-oder Altenheimen, in Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften, Justizvollzugsanstalten und ambulanten Pflegediensten, sowohl diejenigen, die dort arbeiten, als auch diejenigen, die dort leben oder betreut werden. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.

Personen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen können sie durch die infizierten Personen selbst informiert werden. Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte nach Angaben des Landratsamts seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen und auf mögliche Krankheitszeichen von Covid-19 achten.

Kontakt zu Infizierten: Das gilt es zu beachten

Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die gegebenenfalls durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht. Geimpfte und genesene Personen (für letztere gilt: PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nicht älter als sechs Monate) sind in der Regel, auch bei einem engen Kontakt, von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?

Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:

  • Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
  • AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (höchste Sicherheit bietet eine FFP2-Maske!) und lüften.
  • Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im Rahmen von Testmöglichkeiten in Betrieben. Wer eine Warnung der Corona WarnApp erhält, kann mit dieser auch eine kostenlose PCR-Testung in Anspruch nehmen. Die Warnung auf dem Handy muss bei der Testung vorgezeigt werden.
  • Selbstbeobachtung für 14 Tage: Insgesamt zwei Wochen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
  • Falls Krankheitszeichen auftreten: Unverzüglich Selbstisolation, ärztliche Abklärung und Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt.

Mehr Sicherheit für Geimpfte

Diese Verhaltensregeln sollten auch geimpfte und genesene Personen berücksichtigen. Sie haben im Vergleich zu Ungeimpften zwar ein viel geringeres Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Allerdings ist der Schutz nicht hundertprozentig, so dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in der Umgebung dennoch sinnvoll sind. Sollte es bei Geimpften zu einer Infektion kommen, so verläuft diese in der Regel mild; das Risiko von Komplikationen ist deutlich geringer als bei nicht geimpften Menschen.

„Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe wurde umfassend geprüft. Impfen ist die beste Möglichkeit, um sich vor einer Corona-Erkrankung und auch deren möglichen Langzeitfolgen zu schützen“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts weiter.Je mehr Personen geimpftseien, desto weniger würden schwer erkranken oder am Coronavirus sterben. Und wer geimpft sei, müsse auch als enge Kontaktperson in der Regel keine Quarantäne einhalten.