Justiz
Neumarkt: Morddrohungen und Fausthiebe

Ein Ausraster brachte einen 24-Jährigen vor das Oberlandesgericht Nürnberg. Voll schuldfähig ist er allerdings nicht.

04.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:02 Uhr
Vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg musste sich der 24-Jährige verantworten. −Foto: Peter Steffen/ dpa

Ein 24-jähriger Neumarkter soll einen Mann in dessen Wohnung in Lauterhofen im Juli 2019 gewürgt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Für die gefährliche Körperverletzung, inklusive Bedrohung und Beleidigung, musste er sich jetzt vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg verantworten.

Am Boden weiter auf Opfer eingeschlagen

Zu dem Vorfall war es gekommen, nachdem der Angeklagte mit der Ehefrau des Mannes ohne sein Beisein im nahegelegenen Park sprechen wollte und dieser ihn anschließend fragte, warum er nicht in der Wohnung mit seiner Ehefrau habe reden können. Der Angeklagte soll dem Ehemann daraufhin den Arm um den Hals gelegt, ihn gewürgt und zu Boden gebracht haben. Am Boden attackierte er den Kopf des Mannes mit fünf Faustschlägen. Dabei beschimpfte er ihn und drohte, ihn umzubringen. Zwei Monate später wiederholte er die Drohung.

In der Anklageschrift ist vermerkt, dass der Angeklagte unter einer schweren hyperaktiven Störung des Sozialverhaltens in Form eines Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms leidet, wodurch er nur vermindert schuldfähig ist. Der Beschuldigte hatte seine Medikamente kurz vor dem Angriff auf den Mann ohne ärztliche Anweisung abgesetzt.

Sechs Monate auf Bewährung

Er sei laut Gericht darum zwar imstande gewesen, einzuschätzen, was er gerade tut. Die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, sei allerdings eingeschränkt gewesen. Vor einer Strafe schützt ihn das nicht. Der 24-Jährige wurde zu sechs Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Bewährungshelfer verurteilt. Außerdem muss der Verurteilte 80 Stunden Bewährungsarbeit leisten.

Obwohl der Angeklagte die Tat zu Beginn der Verhandlung nicht gestanden hatte, gab er später nach. Nachdem das Ehepaar den Tathergang aus ihrer Sicht schilderte, kam eine andere Zeugin zu Wort, die dem Angeklagten laut Friedrich Weitner, Sprecher des Oberlandesgerichts, nahe steht. Bevor sie durch ihre Aussagen selbst Probleme bekommen konnte, entschied sich der 24-Jährige offenbar zum Geständnis.