Pandemie
Neumarkt: Neue Corona-Regeln ab Samstag

Die Inzidenz liegt seit drei Tagen über 35. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich auf Einschränkungen einstellen.

26.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:55 Uhr
Die neuen Regelungen betreffen vor allem Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. −Foto: Hauke-Christian Dittrich/picture alliance/dpa

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neumarkt den Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an drei Tagen überschritten hat, gelten ab Samstag neue Regelungen zum Schutz vor der Pandemie. Das betrifft vor allem Menschen, die weder geimpft noch genesen sind.

Sie brauchen einen Test wenn sie in ein Restaurant, eine Kneipe oder eine Bar gehen wollen. Im Biergarten sieht es anders aus. Dasselbe gilt vor einem Besuch beim Frisör, im Nagelstudio, bei der Massage oder der Kosmetikerin. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Vorgabe ausgenommen. Auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen – egal, ob privat oder öffentlich – müssen sie einen Test vorlegen, beim Sport in geschlossenen Räumen ebenso wie beim Zugang zu geschlossenen Räumen bestimmter Freizeiteinrichtungen.

Diese Testnachweise sind möglich

An privaten Treffen dürfen bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten teilnehmen, Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte oder Genesene zählen nicht dazu. Ansonsten dürfen sich bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel versammeln. Ab Samstag gilt jedoch: Alle Teilnehmer brauchen einen negativen Test. Rutscht der Inzidenzwert an drei Tagen über 50, sind nur noch 25 Personen innen und 50 draußen erlaubt.

Diese Testnachweise sind möglich: Ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines PoC-PCR-Tests – vorausgesetzt, er ist nicht älter als 48 Stunden. Auch POC-Antigentests, die vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden, werden anerkannt. Neuerdings werden auch Selbsttests anerkannt, die unter Aufsicht gemacht werden und vom Bundesinstitut für Arzneimittel zugelassen sind.