Justiz
Vermieter war in Betrug involviert

Ein 58-Jähriger ließ eine Familie mit Hartz IV weiterhin in einer Wohnung leben, obwohl sie sich vor allem in Polen aufhielt.

22.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:22 Uhr
Gegen eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt. −Foto: Armin Weigel/picture alliance / dpa

Ein 58-jähriger Mann hat eine Wohnung an eine Familie vermietet, die Hartz IV bezieht. Um den Fortbestand des Mietverhältnisses zu bestätigen hat sich der Vermieter im Jobcenter gemeldet, und dabei eine falsche Angabe gemacht. Am Dienstag musste er sich daher vor dem Amtsgericht verantworten.

Kein Anspruch auf Sozialleistungen

Der Angeklagte habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass seine Mieter weiterhin in der Wohnung wohnen könnten. Die Familie hat sich allerdings überwiegend in Polen aufgehalten und somit keinen Anspruch auf die Sozialleistungen gehabt. Dem 58-Jährigen sei dies bewusst gewesen, dennoch hat er das Jobcenter nicht darüber in Kenntnis gesetzt, als er seine Angaben gemacht hatte. Das Gericht hat dem Vermieter daher Beihilfe zum Betrug vorgeworfen.

Rechtsanwalt Jürgen Loichinger betonte, dass sein Mandant die Angabe nicht vorsätzlich vorenthalten habe. Der Angeklagte sagte, dass er zu gutgläubig gewesen sei, als seine Mieter sich mit Krankschreibungen und Arbeitssuchen erklärt haben. Richter Rainer Würth mahnte den Vermieter, dass ihm die Situation besser bewusst gewesen sein müsse. Wenn er das Jobcenter vom Mietverhältnis informiert, müsse er die Wahrheit sagen.

Gegen eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Der 58-Jährige ist bereit, den Betrag zu zahlen. Strafverfahren laufen weiterhin gegen die Mieter.