Am Mittwochabend haben sich etwa 70 Teilnehmer vor dem Rathaus in Postbauer-Heng zu einem nicht angemeldeten „Spaziergang“ versammelt. Wie die Neumarkter Polizei mitteilt, musste diese Zusammenkunft polizeilich als Versammlung eingestuft und entsprechend beschränkt werden.
„Polizeilich wird zwar in erster Linie grundsätzlich das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden“, teilt die Polizei dazu mit. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
Die Polizeiinspektion Neumarkt rät grundsätzlich, als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig anzumelden. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Teilnehmer sollten nur angemeldete Demonstrationen besuchen.